Elternbeitrag

Der Betrieb unserer Schule ist nur mit einem finanziellen Engagement seitens der Eltern möglich, denn die staatlichen Zuschüsse decken leider nur ca. 60 bis 70 % der Gesamtkosten ab (z.Z. 92 % der Kosten des Lehrpersonals einer „vergleichbaren“ staatlichen Schule). Denn neben den Gehältern unserer Lehrkräfte, die unter denen ihrer staatlichen Kolleg*innen liegen, müssen auch die laufenden Sachkosten, die Gebäudekosten und die Kosten für die Waldorflehrerausbildung gedeckt werden.

Der monatliche Elternbeitrag wird sozialverträglich nach Einkommen und Zahl der schulpflichtigen Kinder berechnet.

Schulgeldpflichtig sind das Kind und seine unterhaltspflichtigen Eltern gemeinschaftlich.

Der Beitrag liegt für das Schuljahr 2024/2025 bei einem Zwölftel von 3,2 % der positiven Einkünfte für das erste Kind. Für weitere Kinder reduziert sich der Beitrag auf 75, 50 bzw. 25 % des Beitrags für das erste Kind.

Einzelheiten entnehmen Sie der aktuellen Beitragsordnung, die hier zum Download zur Verfügung steht.

Neben dem finanziellen Elternbeitrag leisten unsere Eltern einen Beitrag durch ihre Mitarbeit im Rahmen der sog. Elternarbeit in einem Umfang von 20 Stunden pro Jahr und Familie. Diese Arbeit ist nicht nur wertvoll im wirtschaftlichen Sinne, sondern v.a. auch wegen der Wirkung des elterlichen Vorbilds für die Kinder. Darüber hinaus entwickeln Eltern, die gelegentlich in der Schule aktiv tätig sind, eine andere Beziehung zu den Räumen, in denen ihre Kinder täglich viele Stunden verbringen. Durch die Mitgestaltung wird die Schule auch ein wenig „die Schule unserer Familie“.

Die aktuelle Elternbeitragsordnung (PDF)