Die geplante Novellierung des Berliner Schulgesetzes für Schulen in freier Trägerschaft steht auf der Kippe. Nachdem die Neuregelung der Schulfinanzierung in einem langen und transparenten Prozess erarbeitet unter Beteiligung der Verbände und bereits im Bildungsausschuss beschlossen wurde, soll sie am 21. Januar 2026 nun in einem dritten Anlauf im Hauptausschuss verabschiedet werden.
Mit dem neuen Gesetz wären dringend notwendige finanzielle Verbesserungen verbunden. Vorgesehen sind unter anderem eine bessere Bezuschussung von Kindern mit sonderpädagogischem Förder- und Inklusionsbedarf sowie für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien. Die Gesetzesnovelle würde damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der freien Schulen und zur Sicherung der Berliner Bildungsvielfalt leisten.
Die 16 Berliner Waldorfschulen mit rund 5.500 Schülerinnen und Schülern verstehen sich seit ihrer Gründung als offene Schulen für alle Kinder. Mathias Klinger, Geschäftsführer der Emil Molt Schule: „Kindern und Jugendlichen aus allen gesellschaftlichen Gruppen eine entwicklungsorientierte Pädagogik zu ermöglichen, ist seit der Gründung der Waldorfschulen als Arbeiterschule im Jahr 1919 unser zentrales Anliegen. Gerade deshalb ist es notwendig, im Sinne der Kinder die entsprechenden finanziellen Mittel zu erhalten und beim Thema Inklusion eine lange erstrebte Gleichstellung mit den staatlichen Schulen herbeizuführen. Das ausstehende Schulgesetz wäre ein wichtiger Schritt in diese Richtung.“
Besonders Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf benötigen verlässliche strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen. Esther Knoblich, Geschäftsführerin der Freien Waldorfschule Prenzlauer Berg: Die Inklusion von Kindern mit unterschiedlichen Begabungen ist für die Waldorfpädagogik ein zentrales Anliegen. Die Gesetzesnovelle würde es erstmals ermöglichen, Mittel für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf gezielt zu beantragen, um deren individuelle Förderung bedarfsgerecht umzusetzen. Wir wollen inklusive Bildung nachhaltig und qualitätsvoll gewährleisten, dafür ist eine entsprechende finanzielle Absicherung dieser Fördermaßnahmen unerlässlich.“
Eine weitere zentrale Verbesserung der Schulgesetznovelle ist die längst überfällige Angleichung der Zuschüsse in Berlin-Ost auf Westniveau. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass 35 Jahre nach der Wiedervereinigung noch immer unterschiedliche Finanzierungsgrundlagen gelten – zumal sich die Gehälter an öffentlichen Schulen längst angeglichen haben“, betont Esther Knoblich, Geschäftsführerin der Freien Waldorfschule Prenzlauer Berg.
Die Berliner Waldorfschulen – allgemeinbildend wie berufsbildend – unterrichten derzeit rund 5.500 Schülerinnen und Schüler. Sie begreifen ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag im Respekt vor der Würde des Kindes sowie in der Wertschätzung menschlicher und kultureller Vielfalt.
Kontakt:
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen Berlin-Brandenburg
Julian Scholl, Telefon: 0170 4028177
E-Mail: julian.scholl@waldorf-bb.de